Organe des Vereins
Organe des Vereins sind,
- die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ,
- der Beirat, als beratendes und koordinierendes Organ,
- der Vorstand, als leitendes Organ, Vorstandsvorsitzender ist Herr Dr. jur. Reinhard Schuster,
- die Finanzprüfungsgruppe, als kontrollierendes Organ in Finanzfragen.
Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Beirates einberufen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in der Mieterzeitung und auf der Internetseite des BMV e.V. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, soweit nicht auf Vorschlag des Vorstandes, des Beirates oder von Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen Tagesordnungspunkte durch Beschluss der Mitgliederversammlung für nicht öffentlich erklärt werden. Der Vorstand, die Finanzprüfungsgruppe und die Mitglieder des Beirates werden von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Der Beirat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste Organ des BMV und besteht aus bis zu 30 Mitgliedern. Der Beirat fasst im Rahmen der ihm obliegenden bzw. von der Mitgliederversammlung übertragenen Kompetenzen verbindliche Beschlüsse. Er berät und beschließt über die Bestätigung der jährlichen Geschäftsabschlüsse und Finanzpläne und auf dieser Grundlage über die Entlastung des Vorstandes.
Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Er wählt aus seiner Reihe den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schatzmeister. Der Vorstand leitet die Arbeit des Vereins. In Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Leitung der Arbeit des Vereins fasst der Vorstand Beschlüsse, insbesondere
- zu den Richtungen und grundsätzlichen Aufgaben der wohnungs- und mietenpolitischen Arbeit des Vereins,
- zu den Angeboten für Beratungs- und andere Leistungen für die Mitglieder des Vereins,
- zur Öffentlichkeitsarbeit,
- zu Fragen der Mitgliedschaft und ihrer Beendigung,
- zur Gewährung des ermäßigten oder Sozialbeitrages gemäß der Finanzrichtlinie,
- zur Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten für die Vereinsarbeit und deren Schutz,
- zur Organisation der Arbeit des Vereins,
- zur Berufung und der Handlungsvollmacht des Geschäftsführers.




